Fallauslöser:in die Fallverantwortung zuweisen
In den Prozessvorlagen kann die Fallverantwortung für alle Fälle des jeweiligen Typs direkt an die Person gehängt werden, welche den Fall startet. Dies bietet sich an, wenn es sich nicht um einen Antragsprozess handelt, in dem die fallauslösende Person nur den ersten Schritt bearbeitet (um das Antragsformular auszufüllen), sondern die fallauslösende Person den gesamten Prozess steuert und verantwortet - etwa bei einer Abstimmung, in der sie anderen Personen Dokumente zur Unterschrift vorlegt oder in einem Projektreport.
Als Fallverantwortliche:r weitere Fallverantwortliche hinzufügen
Ist eine Person fallverantwortlich oder hat das Recht, die Fallverantwortung zu übernehmen, hat sie nun auch die Möglichkeit, weitere Fallverantwortliche hinzuzufügen. Dies bietet sich zum Beispiel an, wen bei einem komplexen Fall eine andere Person im selben Aufgabenbereich unterstützen soll, wenn es sich um einen heiklen Fall handelt, den eine Führungskraft verantworten muss, oder wenn die egrade fallverantwortliche Person etwa in den Urlaub geht und ihre Fälle an eine:n Kolleg:in abgeben möchte.
Wer die Fallverantwortung hat, kann außerdem andere Fallverantwortliche aus einem Fall entfernen (inklusive sich selbst); aber nur unter der Voraussetzung, dass noch mindestens eine weitere Fallverantwortung vorhanden ist.