Archivierungsdauer einstellen

Hier erfährst du, wie du in Prozessvorlagen eine Archivierungsdauer einstellen kannst.


1. Was ist die Archivierungsdauer?

Die Archivierungsdauer legt fest, wie lange abgeschlossene Fälle nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch im Studio verbleiben, bevor sie automatisch aus diesem gelöscht werden.

Die Archivierungsdauer startet, wenn die Widerspruchsfrist abläuft.

Die automatische Standard-Archivierungsdauer in Prozessvorlagen beträgt 365 Tage, kann aber von einem Admin für die gesamte Stadtverwaltung angepasst werden.

Außerdem kannst du die Archivierungsdauer pro Prozessvorlage nach Bedarf anpassen.

Veränderst du die Archivierungsdauer, die danach auf Basis der Prozessvorlage gestartet werden, diese Archivierungsdauer.

Alle Fälle, die vor der Änderung auf Basis der Vorlage gestartet wurden, behalten die vorige Archivierungsdauer.

2. Die Archivierungsdauer einstellen

Wenn du möchtest, dass eine andere Archivierungsdauer für Fälle des jeweiligen Typs gilt, als standardmäßig in der Prozessvorlage eingetragen ist, kannst du sie anpassen.

Öffne dazu links in der Werkzeugleiste den Reiter "Falinformationen" und scrolle nach unten zur Archivierungsdauer .

Markiere die aktuelle Dauer und gib eine andere ein, oder verwende die Pfeiltasten, um die Frist Schritt für Schritt um Tage zu erhöhen oder zu verringern.

Deine Änderungen werden automatisch übernommen.