Widerspruchsfrist einstellen
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Hier erfährst du, wie du in Prozessvorlagen eine Widerspruchsfrist einstellen kannst.
1. Was ist die Widerspruchsfrist?

Die Widerspruchsfrist legt fest, wie viele Tage ein abgeschlossener Fall mindestens im Studio verbleibt, bevor er aus diesem gelöscht werden kann.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist startet die Archivierungsdauer, die in der Prozessvolrage für alle Fälle des Typs eingetragen wurde.
Die automatische Standard-Widerspruchsfrist in Prozessvorlagen beträgt 31 Tage, kann aber von einem Admin für die gesamte Stadtverwaltung angepasst werden.
Außerdem kannst du die Widerspruchsfrist pro Prozessvorlage nach Bedarf anpassen.
Veränderst du die Widerspruchsfrist, übernehmen alle Fälle, die danach auf Basis der Prozessvorlage gestartet werden, diese Widerspruchsfrist.
Alle Fälle, die vor der Änderung auf Basis der "alten" Vorlage gestartet wurden, behalten die vorige Widerspruchsfrist.
2. Die Widerspruchsfrist einstellen
Wenn du möchtest, dass eine andere Widerspruchsfrist für Fälle des jeweiligen Typs gilt, als standardmäßig in der Prozessvorlage eingetragen ist, kannst du sie anpassen.
Öffne dazu links in der Werkzeugleiste den Reiter "Falinformationen" und scrolle nach unten zur Widerspruchsfrist.

Markiere die aktuelle Frist und gib eine andere ein, oder verwende die Pfeiltasten, um die Frist Schritt für Schritt um Tage zu erhöhen oder zu verringern.
Deine Änderungen werden automatisch übernommen.